Mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem folgenabschätzungspflichtigen Verarbeitungsvorgang beschrieben und bewertet. Dabei müssen insbesondere die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, die durch den Verarbeitungsvorgang auftreten, bewertet und durch geeignete Gegenmaßnahmen ausreichend eingedämmt werden. Grundsätzlich ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung immer dann durchzuführen, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Der Verantwortliche für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang kann damit nachweisen, dass er geeignete Maßnahmen ausgewählt hat, so dass eine regelungskonforme Verarbeitung möglich ist.
Haben Sie diesen Prozess der Risikoanalyse bereits in Ihrem Unternehmen implementiert, sind sich aber unsicher, ob Sie bei der DSFA alle rechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten haben? Unsere BREDEX-Experten helfen Ihnen, Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
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